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Kostenerstattung

 

Die Behandlungskosten können in der Praxis bar bezahlt werden oder sie erhalten eine Rechnung und können per Überweisung zahlen.
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker können sie unter www.ddh-online.de (deutsche Heilpraktikerverbände DDH) einsehen.
Der Stundensatz liegt etwa je nach Dienstleistung bei ca. 80 Euro.
Bei ihrer Krankenkasse können sie vorab eine Anfrage stellen, ob und in welcher Form die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung übernommen werden.

Gesetzlich Krankenversicherte (GKV)
Erhalten meist keine oder nur einzelne Leistungen durch ihrer Kasse. Die Rechnung kann bei der Steuererklärung mit angegeben werden.

Behördliche Dienste und Beamte
Erhalten Beihilfe zu den Heilpraktikerleistungen.

Private Krankenversicherung
Übernehmen in der Regel die Kosten für Heilpraktikerbehandlung und deren Verordnungen.

Berufsgenossenschaftliche Versicherung                                                                                                                       Übernehmen im Einzellfall nach Indikationdie die Kosten. Ein Antrag muss gestellt werden.

Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Meist inklusive von Zahnversicherungen, übernehmen 80% der Heilpraktikerkosten.

Wir besprechen vorab gemeinsam den genauen Umfang und Preis ihrer Behandlung.